UV-Strahlung: Vorsorge jetzt anbieten
UV-Strahlen verursachen Hautkrebs. Deshalb hat das Arbeitsministerium im September 2019 verordnet, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine medizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten müssen, wenn die Beschäftigten der Sonne besonders ausgesetzt sind. Bei der Untersuchung erklärt der Amtsarzt etwa, was der Mitarbeiter tun kann, um Hautkrebs vorzubeugen.
Wann muss der Unternehmer wegen des UV-Risikos handeln?
Der Unternehmer muss seinen Beschäftigten in folgenden Fällen eine Vorsorge anbieten, nämlich wenn sie
- zwischen April bis September im Freien arbeiten
- zwischen 10 Uhr und 15 Uhr in der Winterzeit oder zwischen 11 Uhr bis 16 Uhr in der Sommerzeit tätig sind
- mindestens eine Stunde pro Arbeitstag der UV-Strahlung ausgesetzt sind
- an mindestens 50 Arbeitstagen beschäftigt sind (als Arbeitstag zählt jeder Tag, an dem gearbeitet wird)
Achtung: Die erste Vorsorge muss bereits drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit, die zweite spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit angeboten oder veranlasst werden. Jede weitere Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorherigen veranlasst oder angeboten werden.
Dabei können Mitarbeiter selbst entscheiden, ob sie das Beratungsangebot annehmen oder nicht. Die Vorsorge ist bei Betriebs- oder Arbeitsmedizinern (§ 7 ArbMedVV) durchzuführen.
Anleitung: So funktioniert’s mit dem Musterschreiben zur UV-Vorsorge
- Musterschreiben der BG BAU hier downloaden
- Text markieren
- Rechte Maustaste klicken und „Kopieren“
- Neues Dokument öffnen und Text mit rechter Maustaste „Einfügen“
- Briefkopf und Anrede hinzufügen
- Betriebsarzt/-ärztin auf dieser Website suchen und Name in Dokument ergänzen
- Arbeitgeber/-in unterschreibt Dokument
- Dokument wird an Mitarbeiter/-in verschickt oder Arbeitgeber gibt es ihm/ihr mit
- Kopie des Dokuments wird in Personalordner abgelegt
Innungsmitglieder finden das Dokument auch unter www.zimmerer-bayern.com
- Login LIV Intern
- Technik und Umwelt
- Prävention
Weitere Hinweise finden Sie im Internet unter dem Stichwort: „Informationen AMR 13.3“, Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag.