| Prävention & Arbeitsschutz

Interview: So schützen sich Zimmerer/Zimmerinnen vor der Sonne

Lange Kleidung ist nur nur ein Mittel, um sich als Zimmerer/Zimmerin auf der Baustelle gegen die UV-Strahlung zu wappnen.

Einen virtuellen Aktionstag zum Thema Schutz vor UV-Strahlung organisiert die BG BAU am 15. April. Referent ist unter anderem der stellv. Hauptabteilungsleiter Prävention Prof. Frank Werner. Im Interview erklärt er, warum jeder Sonnenbrand gefährlich ist und wie sich Zimmerer/Zimmerinnen vor der UV-Strahlung schützen.

Viele verharmlosen einen Sonnenbrand und sagen „Ach, das wird bei mir eh braun.“ Wie gefährlich ist er wirklich?

Prof. Frank Werner: Jeder Sonnenbrand – wirklich jeder – schädigt unsere Haut. Grund dafür sind UV-A- und UV-B-Strahlen im Sonnenlicht, die in unsere Haut eindringen und den Bauplan der Hautzellen schädigen. Bis zu einem gewissen Maß kann der Körper die Schäden reparieren. Werden diese aber nicht behoben, können sich Krebszellen entwickeln. Davor schützt auch eine gebräunte Haut nicht.

Und wie gefährlich ist die Frühlingssonne aktuell? Muss ich mir als Zimmerer/Zimmerin auf der Baustelle Sorgen machen?

Zwischen April bis September ist die UV-Strahlung so hoch, dass wir uns schützen müssen, vor allem zur Mittagszeit zwischen 11 und 16 Uhr und selbst an kühlen Apriltagen mit bedecktem Himmel. Davon betroffen sind alle Personen, die ihre Arbeit hauptsächlich im Freien erledigen – also auch Zimmerer/Zimmerinnen. Doch wer sich ausreichend schützt, braucht sich keine Sorgen zu machen.

Wie ist an einem heißen Tag auf der Baustelle vorzugehen?

Statten Sie ungeschützte Arbeitsplätze im Freien mit Schattenspendern aus, zum Beispiel mit einem Sonnensegel oder Sonnenschirm. Reicht das nicht, sollte die Arbeit so organisiert werden, dass die Beschäftigten nur wenig Sonnenkontakt während ihres Einsatzes haben. Wie? Indem ich Pausenmöglichkeiten in Innenräumen anbiete und die Arbeit so plane, dass sie entweder im Schatten oder in den Morgen- und Abendstunden stattfinden kann. Erst dann greife ich auf die persönliche Schutzausrüstung zurück.

Regelmäßig nachcremen: Die BG BAU empfiehlt dafür Sonnencremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50.

Wie funktioniert das?

Prinzipiell sollten Sie die Haut mit langer, luftdurchlässiger Kleidung bedecken. Da der weiße Hautkrebs oder dessen Vorstufen meist im Kopfbereich entsteht, muss dieser geschützt werden, am besten mit einem Industrieschutzhelm nach DIN EN 397 und einem Nackentuch.

Unbedeckte Hautstellen sollten Sie regelmäßig mit einer UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (besser 50) eincremen, vor allem Nase, Stirn, Wangen, Lippen, Kinn, den seitlichen Gesichts- und Halsbereich und die Handrücken. Denken Sie auch an die Augen – eine Sonnenbrille mit UV-Filter und seitlicher Abschirmung mildert UV-Strahlung ab.

Warum sollten Zimmerer/Zimmerinnen am „Virtuellen Aktionstag zum Thema Schutz vor UV- Strahlung“ teilnehmen?

Hautkrebs ist weiter auf dem Vormarsch. Bestimmte können seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt werden. Seitdem ist das die häufigste angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft. Mit unserem Aktionstag möchten wir alle am Bau Beteiligten informieren, wie sie sich schützen können. Mit Beispielen ganz nah aus der Praxis werden wir vorstellen, wie UV-Schutz problemlos in einen effizienten Arbeitsablauf eingebaut werden kann.


"Jeder Sonnenbrand – wirklich jeder – schädigt unsere Haut", sagt der der stellv. Hauptabteilungsleiter Prävention, Prof. Frank Werner. Doch wer sich ausreichend schützt, braucht sich keine Sorgen zu machen.

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